AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von der
DBA-Deutsche BierAkademie GmbH
Theatergassen 4
D-96047 Bamberg
Stand: 07/2018

§ 1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

1. Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die DBA Deutsche BierAkademie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Raupach und Holger Hahn, Theatergassen 4, D-96047 Bamberg (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet), und der Teilnehmer. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung der DBA Deutsche BierAkademie GmbH finden Sie unter www.bierakademie.net in der Anbieterkennzeichnung (Impressum).

2. Alle Lieferungen und Leistungen, die der Veranstalter für Teilnehmer erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der vertragsschließenden Willenserklärung gültigen Fassung. Bucht der Teilnehmer für mehrere Personen, setzt er seine Begleitpersonen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis.

3. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Veranstalters (Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) und dem jeweiligen Teilnehmer wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote des Veranstalters auf dessen Internetseiten, in Broschüren und in Werbematerialien stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer dar, beim Veranstalter Dienstleistungen (z.B. Schulungen, Seminare, Verkostungen, Führungen) zu buchen.

2. Durch die Buchung der gewünschten Dienstleistungen mittels Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, per E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zum Veranstalter passiert hat. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers anzunehmen. Eine Bestätigung des Eingangs der Buchung des Teilnehmers stellt noch keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers dar.

3. Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung des Veranstalters Schreib- oder Druckfehler beinhalten, oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei dem Veranstalter die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Eventuell erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

4. Der Veranstalter ist berechtigt, erhaltene Angebote gem. § 2.2. innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, telefonisch (und in Textform bestätigt), postalisch oder per Fax. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Preise

1. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer die Preise sind explizit als netto gekennzeichnet und die MWSt. separat ausgewiesen.

2. Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten des Veranstalters werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Rücktrittsvorbehalt

1. Zahlungen durch den Teilnehmer erfolgen entweder vorab per Überweisung, Paypal, via Kreditkarte oder in bar vor Veranstaltungsbeginn.

2. Die Teilnahmegebühren werden 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden, sind die Teilnahmegebühren sofort fällig, spätestens vor Veranstaltungsbeginn.

3. Dienstleistungen gegenüber Unternehmern oder öffentlichen Einrichtungen können nach Prüfung und Freigabe gegen Rechnung durchgeführt werden. Hierzu ist in jedem Fall eine schriftliche Bestellung auf Firmenformular des Teilnehmers notwendig. Die Bestellung ist stets per Fax oder E-Mail an den Veranstalter zu übermitteln. Solche Bestellungen auf Rechnung sind stets sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen ohne Skonti und ohne sonstige Abzüge.

4. Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist unabhängig von der Zahlungsweise in voller Höhe und in vollem Umfang an den Veranstalter zu entrichten. Abzüge von Transaktionsgebühren und ähnlichem, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden vom Veranstalter nicht akzeptiert.

§ 5 Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

1. Für den Fall, dass der Veranstalter sich bei Vertragsschluss (§ 2.2.) noch nicht verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, wird ausdrücklich auf das ggf. bestehende gesetzliche Widerrufsrecht von Teilnehmern hingewiesen, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind; hierbei wird ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

2. Das Widerrufsrecht (§ 5.1.) des Teilnehmers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 6 Stornierung, Bearbeitungsgebühr, verminderte Zahlungspflicht

1. Eine Stornierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornierung muss in Textform erklärt werden und wird erst mit Eingang beim Veranstalter wirksam. Insbesondere telefonische Stornierungserklärungen werden nicht berücksichtigt.

2. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (§ 6.1.) sind bei jeder Stornierung bei maximal eintägigen Veranstaltungen ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der jeweiligen Teilnehmergebühr, bei jeder Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Wenn durch die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine schon bei Buchung bekannte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, werden ebenfalls 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter geringere Einbußen entstehen oder entstanden sind. Bei mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. Bierfachmann- oder Biersommelier-Kurs) sind bei einer Stornierung ab 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50%, bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnehmergebühr fällig. Durch eventuell bereits zusammengestellte oder versandte Teilnehmerunterlagen oder Bierpakete entstandene Kosten müssen in jedem Fall beglichen werden.

3. Der Teilnehmer kann dem Veranstalter jederzeit vor Veranstaltungsbeginn einen zahlenden Ersatzteilnehmer an seiner Stelle benennen, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Soweit der Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt oder gem. § 6.2. trotz Stornierung die Teilnehmergebühr leistet, bleibt der Teilnehmer von seiner Leistungspflicht befreit.

4. Wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig formgerecht absagt, keinen zahlenden Ersatzteilnehmer benennt oder nicht die ihm ggf. gewährte Umbuchung auf eine alternative Veranstaltung wählt, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.

5. Bei Veranstaltungen, bei denen ausdrücklich Fremdleistungen von Kooperationspartnern vermittelt werden, gelten ggf. gesonderte Rücktrittsregelungen.

§ 7 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen für die folgenden Fälle vor:

– vom Veranstalter unverschuldeter Ausfall eines Dozenten

– Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

– vom Veranstalter unverschuldete Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte

– in Fällen der höheren Gewalt

Der Veranstalter wird den Teilnehmern notwendige Änderungen, wie z.B. einen Wechsel des Veranstaltungsortes, zügig vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.

2. Programm- und Planänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit dadurch nicht der ggf. vertraglich zugesicherte Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung verfälscht wird.

3. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen den Teilnehmer nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden etwaig bereits gezahlte (Teil-)Beträge umgehend zurückerstattet, sofern der Teilnehmer nicht eine Anrechnung auf eine andere Veranstaltung des Veranstalters wünscht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ausgeschlossen.

§ 8 Ausschluss und außerordentliche Kündigung

1. Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer mündlichen Abmahnung des Veranstalters, des Dozenten oder deren Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört, seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, oder, wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Für diesen Fall bleibt der Anspruch auf bereits gezahlte Gebühren des Teilnehmers bzw. der Gruppe erhalten; dem Teilnehmer bzw. der Gruppe bleibt der Nachweis ggf. ersparter Aufwendungen vorbehalten.

2. Der Veranstalter ist befugt, über die Untauglichkeit zur weiteren Teilnahme von Teilnehmern (z.B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen, wenn ein Teilnehmer offensichtlich alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingte Ausfallerscheinungen an den Tag legt. In diesen Fällen hat der ausgeschlossene Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung seiner Teilnehmergebühr.

§ 9 Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters und der Dozenten dürfen, sofern sie urheberrechtlichem Schutz unterliegen, nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. ggf. des Dozenten vervielfältigt oder weitergegeben werden.

§ 10 Haftung des Veranstalters/der Teilnehmer

1. Der Veranstalter hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung vom Veranstalter auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Veranstaltungen von den Teilnehmern besucht werden, es sei denn, dass der Entstehung des Schadens eine grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zugrunde liegt.

§ 11 Aufrechnungsverbot

1. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche des Veranstalters aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Teilnehmers sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.

2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Veranstalters Rechte auf Zurückbehaltung entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 12 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Im übrigen wird auf die separaten Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

§ 13 Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand

1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Bamberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Teilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

§ 14 Geltendes Recht

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.